Update 05.11.2019
Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig
Pressemitteilung Nr. 74/2019 vom 5. November 2019
Ab dem 15. Januar 2019 verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die im Sozialgesetzbuch festgelegte Sanktionspraxis bei Empfängern von Arbeitslosengeld (ALG) II bzw. „Hartz IV“.
Die Klage reichte das Sozialgericht Gotha ein. Hintergrund ist der Fall eines Mannes aus dem Jahr 2015, der vom Jobcenter Erfurt ALG II bezog, das bis auf 30 % der Bezüge gekürzt wurde. Zum Schluss musste er von 150 Euro im Monat leben und klagte vor dem Sozialgericht Gotha, da seiner Ansicht nach die Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II verfassungswidrig seien. Das Sozialgericht Gotha folgte der Erklärung des Klägers und wandte sich bereits 2015 und erneut 2018 an das Bundesverfassungsgericht. Eine grundlegende Verhandlung scheiterte bisher an juristischen Spitzfindigkeiten des Bundesverfassungsgerichts. Nun scheint es jedoch ernst zu werden. Welche Aussichten hat der Kläger und damit die Bezieher von ALG II?
Die Klageseite scheint im Zeichen Fische und seinem neuen Herrscher Neptun in 1 in einer geschwächten, bedürftigen und bemitleidenswerten Situation. Doch der klassische Herrscher Jupiter steht ausgesprochen würdevoll in seinem eigenen Domizil Schütze im 9. Haus knapp 4° vor der 10. Hausspitze. Dem Kläger geht es um die im Grundgesetz verankerte Wahrung der Menschenwürde, die er bei den Hartz IV Sanktionen nicht in ausreichendem Maße geachtet sieht.
Die Gegenseite – der „Staat“ oder die Bundesrepublik Deutschland – wird durch das fleißige, kritische und „vernünftelnde“ Zeichen Jungfrau charakterisiert. Sein Herrscher Merkur befindet sich im 11. Haus der „Eliten“ und nimmt wie ein Chamäleon die Strenge und Unerbittlichkeit des Saturn in dessen Steinbock-Domizil an, besitzt dort jedoch keine Würde.Die Zeichenachse Jungfrau-Fische wird in der Astrologischen Psychologie auch Existenzachse genannt: auf der Jungfrau-Seite die materielle Existenz mit all ihren zu erfüllenden Notwendigkeiten, Leistungs- und Anpassungszwängen, die sich aus dem Kampf um das materielle Wohlergehen ergeben; auf der Fische-Seite die geistig-seelische Existenz des Individuums mit der Hoffnung auf „bedingungslose“ Unterstützung, die zumindest an keine menschenunwürdigen Bedingungen geknüpft wird. Jungfrau betont die Funktion des arbeitenden Menschen, während Fische das Menschliche und Seelisch-Geistige unterstreicht und die bedingungslose Liebe über den aus ihrer Sicht kleingeistigen Leistungsanspruch stellt.
Das Bild mutet den Betrachter fast wie ein „Stellvertreterkrieg“ an zwischen den beiden „Big Playern“ des Sonnensystems Jupiter, dem Symbol für Gerechtigkeit und Saturn, der für strenge Sanktionen steht, in der Kabbala zwischen Geburah „Festigkeit und Strenge“ und Hesed „Güte und Barmherzigkeit“, überhaupt zwischen Großzügigkeit, Wohlwollen, Toleranz auf der einen Seite und dem misstrauischen und unerbittlichen Streben nach Sicherheit und Ordnung auf der anderen Seite, die sich nur denen gegenüber großzügig zeigt, die bereit sind, sich dem Leistungsdiktat zu unterwerfen. Jupiter schenkt Unterstützung, Neptun sogar bedingungslos, die Saturn jedoch nur unter strengen Bedingungen bewilligt und jede Zuwiderhandlung streng bestraft.
Stundenastrologisch scheint Jupiter im Vorteil zu sein, denn der „farblose“ Merkur ist ohne Würde und läuft auf seine Verbrennung zu. Die Sonne steht nur zwei Grade vom südlichen Mondknoten entfernt und ist damit etwas „kopflos“ und unberechenbar in ihren Reaktionen. Vermutlich wird der Richterspruch (Zwillinge am IC führt wieder zum Merkur im 11. Haus) der Legislative Nachbesserungen des Gesetzes auferlegen, die nur zögerlich und widerstrebend in neue Gesetze einfließen werden.
Christoph Butterwegge: Das Hartz-Kartenhaus (der Freitag Nr. 1/2019)
Das Horoskop steht und fällt natürlich damit, ob die Verhandlung am 15.1. pünktlich beginnt. Wenn ja, steht Jupiter auch und – und da es hier noch keinen Nebenherrscher gibt – stärker für das Gericht, während Merkur durch den Zwillings-IC das Urteil tangiert. Dass es sich um ein relevantes Horoskop handelt, unterstützt übrigens auch der Stier-Mond im zweiten Haus.
Es könnte also, wie bisher, auf ein Ja, aber-Urteil hinauslaufen. Dass das Existenzminimum nach der Verfassung „unbedingt“ zu gewähren ist, wurde bereits vor einigen Jahren durch dasselbe Gericht bestätigt (siehe z.B. https://www.neues-deutschland.de/artikel/1109630.hartz-iv-sanktionen-als-verfassungswidrig-geisseln.html). Diese Feststellung duldet eigentlich kein „aber“. Trotzdem hat sich die Sanktionspraxis seitdem eher noch verschärft (aktuelle Analyse z.B. https://www.nachdenkseiten.de/?p=48376). Der Beklagte hat hier zwar selbst keine Würde, aber mit Saturn im eigenen Zeichen offenbar die Eliten und verborgene (Haus 12) Macht- und Medien (Haus 12)-Strukturen hinter sich, die ihre eigene Agenda verfolgen. Ich fürchte, diese Agenda wird auch im neuen Urteil ihren Ausdruck finden. Merkur ist ja anpassungsfähig.
PS: Liebe Birgit, du hast vor einigen Jahren schon den Beginn des Münchner NSU-Prozess ausführlich behandelt. Es wäre doch interessant, dieses Bild jetzt erneut, aber metagnostisch zu betrachten.
Lieber Wolfgang,
die Deutung hängt natürlich von der Uhrzeit ab. Ein Verhandlungsbeginn wenige Minuten später würde jedoch wenig an der Deutung ändern.
Da diese Deutung nur im alten Blog zu lesen ist, habe ich das Urteil hier nicht weiter reflektiert. Wer meine Deutung nochmals lesen möchte: Der Beginn des NSU-Prozesses. Das Urteil lebenslang stimmt mit meiner Prognose im Wesentlichen überein. Ob die Strafe nach 15 Jahren in eine Bewährungsstrafe umgewandelt wird, könnte ab 2020 stundenastrologisch untersucht werden.