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Sanktionen vor Gericht

Update 05.11.2019

Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig

Pressemitteilung Nr. 74/2019 vom 5. November 2019


Ab dem 15. Januar 2019 verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die im Sozialgesetzbuch festgelegte Sanktionspraxis bei Empfängern von Arbeitslosengeld (ALG) II bzw. „Hartz IV“.

Verhandlungsbeginn

Die Klage reichte das Sozialgericht Gotha ein. Hintergrund ist der Fall eines Mannes aus dem Jahr 2015, der vom Jobcenter Erfurt ALG II bezog, das bis auf 30 % der Bezüge gekürzt wurde. Zum Schluss musste er von 150 Euro im Monat leben und klagte vor dem Sozialgericht Gotha, da seiner Ansicht nach die Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch II verfassungswidrig seien. Das Sozialgericht Gotha folgte der Erklärung des Klägers und wandte sich bereits 2015 und erneut 2018 an das Bundesverfassungsgericht. Eine grundlegende Verhandlung scheiterte bisher an juristischen Spitzfindigkeiten des Bundesverfassungsgerichts. Nun scheint es jedoch ernst zu werden. Welche Aussichten hat der Kläger und damit die Bezieher von ALG II? Weiterlesen