Jahrhundertelang galt Christen nicht der Geburtstag eines Menschen als erinnerungswürdig, sondern sein Todestag, der als „himmlischer Geburtstag“ und im Falle eines Märtyrertodes außerdem fortan als Namenstag gefeiert wurde. So diente offenbar der Kreuzigungstod bzw. die Auferstehung des Jesus von Nazareth als Ausgangspunkt für die Berechnung seines Geburtstages, den Christen seitdem am 25. Dezember bzw. am 6. Januar feiern.
Es erscheint mir heute sicher, dass sich die in den Evangelien beschriebene Kreuzigung und Grablegung in Jerusalem am 3. April 33 n. Chr. ereignete, dem Tag einer Mondfinsternis (ein Blutmond gemäß der Prophezeiung des Propheten Joel1 → Letztes Abendmahl und Passion). Der 3. April 33 n. Chr. wäre somit der denkwürdige Todestag und gleichzeitig „himmlische Geburtstag“ des Märtyrers Jesus Christus. Weiterlesen